Handelsgesetzbuch

 


HGB § 5 Kaufmann kraft Eintragung
Fassung vom 22. Juni 1998

Ist eine Firma im Handelsregister eingetragen, so kann gegenüber demjenigen, welcher sich auf die Eintragung beruft, nicht geltend gemacht werden, daß das unter der Firma betriebene Gewerbe kein Handelsgewerbe sei.

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